Beitragsordnung

des Vereins »Freundeskreis Berlin Pankow-Ashkelon e.V.«


§ 1 Grundsätze

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrags durch Beschluss der vorliegenden Beitragsordnung. Dieser ist einmalig zu Beginn des Jahres (bis spätestens 31. März) für das Gesamtjahr beim Kassierer in bar oder auf das Vereinskonto zu entrichten.
  2. Grundsätzlich ist immer der Jahresbeitrag zu entrichten. Dies ist auch dann der Fall, wenn eine Aufnahme nach Beginn des Jahres vollzogen wird. Sollte die Aufnahme nach dem 01. Juli eines Jahres vollzogen werden, so kann der Vorstand auf Antrag des Mitglieds den Erlass eines halben Jahresbeitrags veranlassen.

§ 3 Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25 Euro pro Jahr. Für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Bezieherinnen und Bezieher staatlicher Grundleistungen beträgt der ermäßigte Mitgliedsbeitrag 12,50 Euro pro Jahr. Dieser ermäßigte Beitrag kann auch für weitere Personen auf Antrag beim Vorstand genehmigt werden.

Es besteht die Möglichkeit einen Förderbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt mindestens 50 Euro pro Jahr. Mit dem Förderbeitrag sind keine verminderten oder erweiterten Rechte für das Mitglied verbunden.

§ 4 Vereinskonto

Das Vereinskonto ist bei der GLS Bank eingerichtet. Die Kontodaten sind folgende:

Kontoinhaber: Freundeskreis Berlin Pankow-Ashkelon e.V.
Kontonummer: 112 476 3100
Bankleitzahl: 430 609 67
[IBAN: DE03 4306 0967 1124 7631 00](1)

§ 5 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung trat durch Beschluss der Mitgliederversammlung 26. Januar 2011 in Kraft. Sie wurde letztmalig am 09. Januar 2012 geändert.


(1) Die IBAN ist nicht Teil der beschlossenen Beitragsordnung und wurde hier im Januar 2016 ergänzt.